Seit dem 1. Oktober läuft wieder die gesetzlich erlaubte Hauptschnittzeit für Hecken, Sträucher und Gehölze. Bis zum 28. Februar dürfen diese gründlich zurückgeschnitten oder entfernt werden. Diese Zeit ist ideal, um den Garten in Ordnung zu bringen und für die nächste Saison vorzubereiten.
Bitte beachtet dabei folgende wichtige Punkte:
Starke Rückschnitte und Rodungen sind nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.
Vom 1. März bis 30. September ist dies gesetzlich verboten (§ 39 BNatSchG).
Laut Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V. darf eine Hecke nicht höher als 1,20 m sein. Diese Vorgabe gilt insbesondere bei Grenzbepflanzungen und Wegen.
Bei Bepflanzungen in Grenznähe richtet sich die zulässige Höhe zusätzlich nach dem Abstand zur Grundstücksgrenze.
Totes oder krankes Gehölz ist vollständig zu entfernen, um Schäden zu vermeiden und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.
Auch stark gewachsene oder zu dichte Gehölze, die auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Wege übergreifen, sind zurückzuschneiden.
Ein besonders wichtiger Hinweis für alle, die ihre Parzelle abgeben möchten oder eine Abgabe planen:
Vor einer Übergabe muss der Garten in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden. Dazu gehört auch, dass Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig und korrekt zurückgeschnitten sowie totes oder
krankes Gehölz entfernt sind.
Gerade im Hinblick auf die eigene Gesundheit und mögliche körperliche Einschränkungen sollte man diese Arbeiten nicht bis kurz vor der Abgabe hinauszögern. Auch wenn ein Pächterwechsel vielleicht erst im nächsten Jahr oder „irgendwann demnächst“ ansteht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um frühzeitig mit dem Rückschnitt oder der Entfernung unerlaubter Bepflanzungen zu beginnen.
Wichtig: Auch Pflanzen oder bauliche Veränderungen, die über Jahre geduldet wurden, können bei einer Neuverpachtung als nicht zulässig gelten und müssen vor dem Pächterwechsel entfernt
werden.
Eine Überlassung, Übernahme oder Entfernung durch den Nachpächter ist nicht mehr möglich. Wer solche Maßnahmen bis zur Übergabe nicht erledigt hat, muss sie selbst durchführen – andernfalls kann
eine Übergabe nicht erfolgen.
Für weitere Details und verbindliche Regelungen gilt die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V., die bei Bedarf über den Vorstand oder direkt beim Stadtverband eingesehen werden kann.
