Die 10 häufigsten Fragen für Mitglieder

 

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um deine Mitgliedschaft, Pflichten und Rechte im Kleingartenverein sowie zu alltäglichen Themen des Vereinslebens.


1. Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

 

Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Satzung, Gartenordnung und Vereinsbeschlüsse. Dazu gehören unter anderem:

  • ordnungsgemäße Pflege und Nutzung der Parzelle

  • Teilnahme an gemeinschaftlichen Arbeiten

  • Rücksichtnahme auf Nachbarn und Einhaltung von Ruhezeiten

  • fristgerechte Zahlung aller Beiträge, Pacht und Umlagen


2. Wann und wie sind Beiträge, Pacht und Umlagen zu zahlen?

 

Die Fälligkeit aller Zahlungen ist in der Satzung bzw. in den Vereinsordnungen geregelt. In der Regel werden sie zu Beginn des Jahres erhoben.
Du erhältst dazu rechtzeitig eine Zahlungsaufforderung. Nicht fristgerechte Zahlungen können Mahngebühren und weitere Konsequenzen nach sich ziehen.


3. Was ist die Sicherheitsleistung und wofür wird sie verwendet?

 

Beim Abschluss des Pachtvertrags ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Sie dient dem Verein als Absicherung für eventuelle Ansprüche – etwa bei offenen Zahlungen, nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit oder Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen.
Die Höhe dieser Sicherheitsleistung ist in der Vereinsordnung festgelegt. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Parzelle und Erfüllung aller Pflichten wird sie vollständig zurückerstattet.


4. Was ist unter „gemeinschaftlicher Arbeit“ zu verstehen?

 

Alle Mitglieder leisten jährlich eine festgelegte Anzahl an Gemeinschaftsstunden, um die Anlage zu pflegen und instand zu halten (z. B. Wegepflege, Reparaturen, Vereinsveranstaltungen).
Wer diese Stunden nicht ableistet, muss gemäß Vereinsordnung eine Ersatzleistung oder Ausgleichszahlung erbringen.


5. Was passiert, wenn ich gegen die Gartenordnung verstoße?

 

Verstöße gegen die Gartenordnung oder andere Vereinsregeln führen nicht sofort zu einer Abmahnung. In der Regel sucht der Vorstand oder ein Verantwortlicher zunächst das persönliche Gespräch, um Probleme zu klären und Lösungen zu finden.

Wenn sich trotz dieser Gespräche nichts ändert oder der Pächter nicht erreichbar bzw. nicht kooperativ ist, erfolgt ein schriftlicher Hinweis.
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten kann der Vorstand weitere Maßnahmen ergreifen – bis hin zur Kündigung des Pachtvertrags oder dem Vereinsausschluss.


6. Darf ich meinen Garten nach eigenen Vorstellungen gestalten?

 

Grundsätzlich ja – innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben.
Mindestens ein Drittel der Fläche muss kleingärtnerisch genutzt werden (Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern). Bauliche Veränderungen, Neubauten oder größere Umbauten bedürfen vorher der schriftlichen Genehmigung durch den Verein.


7. Was muss ich bei Baumaßnahmen beachten?

 

Alle baulichen Veränderungen (z. B. Laube, Gewächshaus, Überdachungen) müssen den Vorgaben der Kleingartenordnung und des Bundeskleingartengesetzes entsprechen.

  • Lauben dürfen eine Grundfläche von maximal 24 m² (inkl. überdachtem Freisitz) nicht überschreiten.

  • Neubauten oder Umbauten müssen vorher vom Verein genehmigt werden.
    Nicht genehmigte Bauten können auf Kosten des Pächters zurückgebaut werden müssen.


8. Was muss ich beachten, wenn ich meine Parzelle abgeben oder wechseln möchte?

 

Wenn du deine Parzelle aufgeben oder an einen Nachpächter übergeben möchtest, nimm in jedem Fall frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Verantwortlichen oder dem Vorstand auf – ganz gleich, ob dies zum Saisonende oder auch unterjährig geschieht.

Nach deiner Mitteilung wird der weitere Weg gemeinsam besprochen, z. B. wie das Vorgehen bei einer möglichen Wertermittlung, der Suche nach einem Nachpächter oder organisatorischen Schritten aussieht.
Bis zur offiziellen Übergabe bleibst du für alle bis dahin fällig werdenden Beträge, Umlagen und Verpflichtungen verantwortlich.


9. Darf ich Tiere halten oder ein Planschbecken aufstellen?

 

Kleintierhaltung (z. B. Kaninchen, Hühner) oder größere Haustiere sind in der Regel nicht erlaubt. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt im Garten gehalten werden.
Kleine Planschbecken sind meist gestattet, dauerhaft installierte Pools oder große Becken dagegen nicht. Maßgeblich sind die Vorgaben der Gartenordnung.


10. Was passiert, wenn ich meine Pflichten (Zahlungen, Gemeinschaftsarbeit usw.) nicht erfülle?

 

Wer wiederholt seinen Pflichten nicht nachkommt – etwa Beiträge nicht zahlt oder Gemeinschaftsarbeit verweigert – erhält zunächst eine Erinnerung oder Mahnung.
Bleibt eine Reaktion aus, kann der Verein weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. Mahnverfahren, Vertragskündigung oder in schweren Fällen den Ausschluss aus dem Verein.


 

Tipp: Viele weitere Details und Regelungen findest du in unserer Satzung, Gartenordnung und den Vereinsordnungen, die im Downloadbereich unserer Webseite zur Verfügung stehen.

 

Kontakt

KGV am Marienweg e.V.

Marienweg 3-5

04159 Leipzig

 

[email protected]

Vorstand

 

 Vorsitzender: Herr Torsten Mickan

2. Vorsitzender: Herr Matthias Lamm

Schatzmeisterin:  Frau Kornelia Lange

Schriftführer: Frau Daniela Stange