Die 10 häufigsten Fragen rund um Kleingartenübernahme und Mitgliedschaft

 

Du interessierst dich für einen Kleingarten in unserem Verein? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die vor einer Entscheidung oft gestellt werden. So weißt du genau, was dich erwartet und welche Schritte nötig sind.


1. Wie kann ich einen Garten übernehmen?

 

Wenn du dich für einen Kleingarten interessierst, melde dich bitte bei unserer Ansprechpartnerin für Gartenverkäufe. Nach einem ersten Gespräch und einer Besichtigung bekommst du alle wichtigen Informationen. Wenn weiterhin Interesse besteht, leiten wir die nächsten Schritte ein.


2. Muss ich Mitglied im Verein sein, um einen Garten zu bekommen?

 

Ja. Eine Mitgliedschaft ist bei uns Pflicht und Voraussetzung für einen Pachtvertrag.
Wer einen Garten übernehmen möchte, stellt zunächst einen Aufnahmeantrag und wird – nach Zustimmung des Vereins – Mitglied. Erst danach kann der Pachtvertrag abgeschlossen werden.


3. Welche Kosten kommen auf mich zu?

 

Die Gesamtkosten können je nach Garten unterschiedlich sein und setzen sich in der Regel aus folgenden Punkten zusammen:

  • Verkehrswert der Laube, Bepflanzung und Einrichtungen (an den Vorpächter zu zahlen)

  • Einmalige Aufnahmegebühr in den Verein

  • Jährliche Pacht und Nebenkosten (z. B. Wasser, Strom, Versicherung)

Die genauen Beträge erfährst du im persönlichen Gespräch.


4. Wie wird der Wert eines Gartens bestimmt?

 

Vor einer Übernahme wird der Garten durch eine Wertermittlungskommission des Vereins begutachtet. Dabei werden Zustand, Bepflanzung, bauliche Anlagen und Ausstattung bewertet.

Das Ergebnis ist ein Wertermittlungsprotokoll, das den maximal zulässigen Kaufpreis festlegt, den der neue Pächter an den bisherigen Pächter zahlen darf. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Innerhalb dieser Grenze ist der tatsächliche Kaufpreis Verhandlungssache zwischen Vor- und Nachpächter.

Der abgeschlossene Kaufvertrag muss anschließend vom Vorstand geprüft und genehmigt werden, bevor er wirksam wird.


5. Was bedeutet „kleingärtnerische Nutzung“?

 

Ein Kleingarten dient nicht nur zur Erholung. Laut Bundeskleingartengesetz und Kleingartenordnung muss mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst, Gemüse oder anderen Nutzpflanzen verwendet werden. Reine Zier- oder Freizeitgärten sind nicht erlaubt.


6. Gibt es bauliche Vorschriften?

 

Ja. Alle baulichen Anlagen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  • Eine Gartenlaube darf maximal 24 m² Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz haben.

  • Bauliche Änderungen oder Neu-Errichtungen müssen vorher vom Verein genehmigt werden.


7. Welche Pflichten habe ich als Pächter?

 

Mit der Übernahme eines Gartens verpflichtest du dich unter anderem dazu:

  • den Garten ordnungsgemäß zu pflegen und kleingärtnerisch zu nutzen,

  • an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen,

  • Rücksicht auf Nachbarn und Gemeinschaftsflächen zu nehmen,

  • und die Satzung, Gartenordnung sowie Ruhezeiten einzuhalten.


8. Kann ich mir selbst einen Nachfolger suchen, wenn ich später aufhöre?

 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings entscheidet der Verein, ob der vorgeschlagene Nachfolger aufgenommen wird und den Garten übernehmen darf. Wichtig ist, dass auch er bereit ist, Mitglied zu werden und die Regeln einzuhalten.


9. Was passiert bei einer Kündigung oder Übergabe?

 

Der Garten muss in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Dazu gehören gepflegte Beete, entfernte Abfälle und eine funktionstüchtige Laube. Vor der Übergabe wird der Garten noch einmal gemeinsam mit dem Verein besichtigt.


10. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

 

Unsere Ansprechpartnerin begleitet dich Schritt für Schritt – von der ersten Anfrage bis zur Vertragsunterzeichnung.

 

 Infoblatt für Interessenten

 

📍 Kontakt:
Frau Renate Naumann
📞 Tel.: 0176 10879475
📧 E-Mail: [email protected]

 

Kontakt

KGV am Marienweg e.V.

Marienweg 3-5

04159 Leipzig

 

[email protected]

Vorstand

 

 Vorsitzender: Herr Torsten Mickan

2. Vorsitzender: Herr Matthias Lamm

Schatzmeisterin:  Frau Kornelia Lange

Schriftführer: Frau Daniela Stange