Du interessierst dich für einen Kleingarten in unserem Verein? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die vor einer Entscheidung oft gestellt werden. So weißt du genau, was dich erwartet und welche Schritte nötig sind.
Wenn du dich für einen Kleingarten interessierst, melde dich bitte bei unserer Ansprechpartnerin für Gartenverkäufe. Nach einem ersten Gespräch und einer Besichtigung bekommst du alle wichtigen Informationen. Wenn weiterhin Interesse besteht, leiten wir die nächsten Schritte ein.
Ja. Eine Mitgliedschaft ist bei uns Pflicht und Voraussetzung für einen Pachtvertrag.
Wer einen Garten übernehmen möchte, stellt zunächst einen Aufnahmeantrag und wird – nach Zustimmung des Vereins – Mitglied. Erst danach kann der Pachtvertrag abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten können je nach Garten unterschiedlich sein und setzen sich in der Regel aus folgenden Punkten zusammen:
Verkehrswert der Laube, Bepflanzung und Einrichtungen (an den Vorpächter zu zahlen)
Einmalige Aufnahmegebühr in den Verein
Jährliche Pacht und Nebenkosten (z. B. Wasser, Strom, Versicherung)
Die genauen Beträge erfährst du im persönlichen Gespräch.
Vor einer Übernahme wird der Garten durch eine Wertermittlungskommission des Vereins begutachtet. Dabei werden Zustand, Bepflanzung, bauliche Anlagen und Ausstattung bewertet.
Das Ergebnis ist ein Wertermittlungsprotokoll, das den maximal zulässigen Kaufpreis festlegt, den der neue Pächter an den bisherigen Pächter zahlen darf. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Innerhalb dieser Grenze ist der tatsächliche Kaufpreis Verhandlungssache zwischen Vor- und Nachpächter.
Der abgeschlossene Kaufvertrag muss anschließend vom Vorstand geprüft und genehmigt werden, bevor er wirksam wird.
Ein Kleingarten dient nicht nur zur Erholung. Laut Bundeskleingartengesetz und Kleingartenordnung muss mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst, Gemüse oder anderen Nutzpflanzen verwendet werden. Reine Zier- oder Freizeitgärten sind nicht erlaubt.
Ja. Alle baulichen Anlagen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Eine Gartenlaube darf maximal 24 m² Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz haben.
Bauliche Änderungen oder Neu-Errichtungen müssen vorher vom Verein genehmigt werden.
Mit der Übernahme eines Gartens verpflichtest du dich unter anderem dazu:
den Garten ordnungsgemäß zu pflegen und kleingärtnerisch zu nutzen,
an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen,
Rücksicht auf Nachbarn und Gemeinschaftsflächen zu nehmen,
und die Satzung, Gartenordnung sowie Ruhezeiten einzuhalten.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings entscheidet der Verein, ob der vorgeschlagene Nachfolger aufgenommen wird und den Garten übernehmen darf. Wichtig ist, dass auch er bereit ist, Mitglied zu werden und die Regeln einzuhalten.
Der Garten muss in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Dazu gehören gepflegte Beete, entfernte Abfälle und eine funktionstüchtige Laube. Vor der Übergabe wird der Garten noch einmal gemeinsam mit dem Verein besichtigt.
Unsere Ansprechpartnerin begleitet dich Schritt für Schritt – von der ersten Anfrage bis zur Vertragsunterzeichnung.
📍 Kontakt:
Frau Renate Naumann
📞 Tel.: 0176 10879475
📧 E-Mail: [email protected]
