Mit der Mitgliedschaft in unserem Kleingartenverein gehen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einher. Sie sichern das Miteinander, die Ordnung in der Anlage und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu.
Mitglieder verpflichten sich, die Satzung, die Gartenordnung, die Vereinsbeschlüsse sowie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört auch, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen und die Gemeinschaft zu unterstützen.
Ein wesentlicher Teil der Fläche muss kleingärtnerisch genutzt werden, das heißt: der Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern für den Eigenbedarf. Reine Ziergärten sind nicht zulässig. Die Nutzung soll den Grundgedanken des Bundeskleingartengesetzes erfüllen.
Die Parzelle muss regelmäßig gepflegt, sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Dazu gehören:
regelmäßiges Mähen, Jäten und Zurückschneiden
Entfernung von Unkraut, Wildwuchs oder totem Holz
Pflege von Laube, Wegen, Rabatten, Zäunen und Einfriedungen
Erhaltung der Verkehrssicherheit im eigenen Garten
Hecken und Sträucher müssen regelmäßig geschnitten und dürfen laut Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig nicht höher als 1,20 m sein.
Bäume und Sträucher dürfen Nachbarn oder Wege nicht beeinträchtigen. Grenzabstände und Vorschriften zu Baumarten sind einzuhalten. Unerlaubte oder nicht mehr zulässige Pflanzen sind zu entfernen.
Beiträge, Umlagen, Pacht und weitere Zahlungen müssen fristgerecht geleistet werden. Die Höhe und Fälligkeit sind in der Beitragsordnung und in den Vereinsunterlagen festgelegt. Rückstände können Mahngebühren oder sogar die Kündigung des Pachtvertrags zur Folge haben.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, jährlich eine festgelegte Anzahl an Gemeinschaftsstunden zu leisten. Diese dienen der Pflege und Instandhaltung der Anlage.
Wer sie nicht erbringt, muss eine Ersatzleistung oder Ausgleichszahlung erbringen.
Ein respektvoller, nachbarschaftlicher Umgang ist selbstverständlich. Dazu gehört, Rücksicht auf andere Mitglieder zu nehmen, Streitigkeiten zu vermeiden und gemeinsam für eine gute Atmosphäre im
Verein zu sorgen.
Außerdem besteht die Pflicht, Veränderungen oder Probleme frühzeitig zu melden und mit dem Vorstand zusammenzuarbeiten.
Bauten oder bauliche Veränderungen (Laube, Gewächshaus, Überdachungen usw.) dürfen nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und nach vorheriger Genehmigung durch den Verein errichtet werden. Eigenmächtige Bauvorhaben können Rückbaupflichten und Kosten verursachen.
Die Parzelle muss auch bei längerer Abwesenheit gepflegt und verkehrssicher bleiben. Ist das nicht möglich, sollte der Vorstand rechtzeitig informiert werden, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.
Wer seinen Pflichten wiederholt oder dauerhaft nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen – von schriftlichen Hinweisen und Abmahnungen bis hin zur Kündigung des Pachtvertrags oder dem Ausschluss aus dem Verein. In schweren Fällen kann auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Tipp: Viele dieser Punkte sind in der Satzung, der Gartenordnung und weiteren Vereinsdokumenten detailliert beschrieben. Diese sollten regelmäßig gelesen und beachtet werden.
