Ein harmonisches Miteinander ist die Grundlage für einen funktionierenden Kleingartenverein. Damit dies gelingt, gelten einige verbindliche Regeln für den Aufenthalt, die Nutzung und das Verhalten in unserer Anlage. Diese orientieren sich an der Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig.
Damit alle Pächter ihre Gärten genießen können, müssen die gesetzlichen und satzungsgemäßen Ruhezeiten eingehalten werden:
Werktags: Lärmintensive Arbeiten (z. B. Rasenmäher, Motorsensen, Bauarbeiten) sind nur von 7:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr erlaubt.
Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit – keine lärmintensiven Tätigkeiten erlaubt.
Bitte nimm Rücksicht auf Nachbarn und meide unnötigen Lärm auch außerhalb dieser Zeiten.
Grillen ist ausschließlich auf der eigenen Parzelle erlaubt, sofern dadurch keine erhebliche Rauch- oder Geruchsbelästigung entsteht.
Grills müssen einen sicheren Abstand von mindestens 3 Metern zu Pflanzen, Hecken oder Gebäuden haben.
Offenes Feuer (Feuerschalen, Feuerkörbe) ist nur zulässig, wenn ausschließlich naturbelassenes Holz oder Grillbriketts verwendet werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Müll ist streng verboten.
Auf gemeinschaftlichen Flächen oder sonstigem Vereinsgelände ist Grillen oder offenes Feuer nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstands gestattet.
Feiern im privaten Rahmen sind erlaubt, solange sie nicht zur Störung anderer Pächter führen.
Die Ruhezeiten gelten auch bei Feiern und sind unbedingt einzuhalten.
Musik und Beschallung sind auf ein sozialverträgliches Maß zu beschränken.
Größere Feiern oder Veranstaltungen (z. B. mit mehr als 20 Personen oder Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen) müssen vorher mit dem Vorstand abgesprochen werden.
Die dauerhafte Tierhaltung (z. B. Hühner, Kaninchen, Tauben) ist in Kleingärten nicht zulässig.
Bienenhaltung ist nur nach Genehmigung durch den Vorstand möglich.
Hunde sind in der gesamten Anlage anzuleinen, dürfen nicht frei laufen und keine Gefährdung darstellen.
Katzen dürfen nicht dauerhaft angesiedelt werden.
Hinterlassenschaften sind sofort zu beseitigen.
Nein. Die Parzelle darf nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden. Sie ist ausschließlich für die Nutzung durch den Pächter und seine Familie bestimmt.
Kurzzeitige Hilfe bei Pflege oder Bewässerung ist erlaubt.
Eine dauerhafte Nutzung durch andere Personen ist vertraglich untersagt.
Wege, Zugänge und Gemeinschaftsflächen müssen stets frei und begehbar bleiben.
Das Befahren der Anlage ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands in begründeten Einzelfällen möglich.
Gemeinschaftsflächen sind pfleglich zu behandeln, Schäden müssen sofort gemeldet werden.
Kompostiere pflanzliche Abfälle oder entsorge sie über die kommunale Biotonne.
Bauschutt, Sperrmüll oder Hausmüll dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt oder abgelagert werden.
Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten.
Der Einsatz von Chemikalien, Salz oder Essig zur Unkrautbekämpfung auf Wegen ist nicht gestattet.
Es dürfen keine Gegenstände oder Materialien „zum Mitnehmen“ vor der eigenen Parzelle oder auf Vereinsflächen gelagert werden.
Außerhalb des Vereinsgeländes ist die Stadt Leipzig zuständig – dort gilt dies in der Regel als illegale Müllablagerung und kann ordnungsrechtliche Folgen haben.
Nein. Dauerhaftes Wohnen oder eine polizeiliche Anmeldung im Kleingarten ist nicht erlaubt.
Die Gartenlaube dient ausschließlich der Erholung und kleingärtnerischen Nutzung. Eine Wohnnutzung verstößt gegen das Bundeskleingartengesetz und kann zur Kündigung des Pachtvertrags führen.
Kleine Unstimmigkeiten sollten zunächst im direkten Gespräch geklärt werden.
Bleibt das Problem bestehen, kann der Vorstand oder eine Vertrauensperson eingeschaltet werden.
Eigenmächtiges Handeln oder Eskalationen sind zu vermeiden.
Sollte auch auf dieser Ebene keine Einigung erzielt werden, kann im nächsten Schritt die Schlichtungskommission des Stadtverbandes der Kleingärtner Leipzig eingeschaltet werden.
Wer gegen die Kleingartenordnung oder Vereinsregeln verstößt, kann zunächst eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erhalten.
Bei wiederholten oder schweren Verstößen drohen weitere Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrags.
Typische Gründe für Abmahnungen sind u. a. dauerhafte Lärmbelästigung, unzulässige Bauten, Vermüllung oder wiederholte Verstöße gegen die Ruhezeiten.
Hinweis: Diese Regeln sind verbindlich und Teil der geltenden Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig. Sie dienen dem Schutz aller Mitglieder und sorgen für ein harmonisches und respektvolles Miteinander in unserer Anlage.
