Die 10 häufigsten Fragen für abgebende Pächter

 

Du planst, deine Parzelle aufzugeben oder möchtest deinen Kleingarten an einen Nachpächter übergeben? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen. So weißt du, was zu beachten ist und welche Schritte nötig sind.


1. Wie kündige ich meinen Garten richtig?

 

Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Bitte beachte unbedingt die im Pachtvertrag festgelegten Kündigungsfristen.
In der Regel ist eine Kündigung zum Saisonende – also bis spätestens Ende November – möglich. Setze dich frühzeitig mit dem Vorstand in Verbindung, damit alle notwendigen Schritte rechtzeitig vorbereitet werden können.

⚠️ Wichtig: Die Kündigung des Gartens beendet nicht automatisch deine Vereinsmitgliedschaft.
Wenn du kein Mitglied bleiben möchtest, musst du deine Mitgliedschaft separat und ebenfalls schriftlich kündigen. Andernfalls bleibst du weiterhin Mitglied im Verein – auch ohne Garten.


2. Muss ich selbst einen Nachpächter suchen?

 

Nein. Die Suche erfolgt gemeinsam mit dem Verein – der zuständige Verantwortliche unterstützt dich aktiv dabei.
Eigene Vorschläge oder Eigeninitiative sind jedoch willkommen und können helfen, schneller einen passenden Nachpächter zu finden. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe trifft immer der Vorstand.


3. Muss der Nachpächter Mitglied werden?

 

Ja. Nur Vereinsmitglieder können einen Garten übernehmen. Neue Pächter müssen daher vor Vertragsabschluss einen Aufnahmeantrag stellen und vom Verein aufgenommen werden.


4. Wie wird der Wert meines Gartens ermittelt?

 

Vor einer Abgabe wird der Garten durch eine Wertermittlungskommission des Vereins begutachtet. Dabei werden Laube, bauliche Anlagen, Bepflanzung und Ausstattung bewertet.

Das Ergebnis ist ein Wertermittlungsprotokoll, das den maximal zulässigen Kaufpreis festlegt, den ein Nachpächter zahlen darf. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Der tatsächliche Kaufpreis ist innerhalb dieser Grenze Verhandlungssache zwischen Vor- und Nachpächter.

Der Kaufvertrag muss vom Vorstand genehmigt werden, bevor er wirksam ist.


5. Was passiert, wenn der Garten nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist?

 

Vor einer Übergabe wird die Parzelle gemeinsam mit Vertretern des Vereins besichtigt.
Der Garten muss ordnungsgemäß bewirtschaftet, gepflegt und frei von Müll oder unzulässigen Gegenständen sein. Eventuelle Mängel oder Verstöße gegen die Gartenordnung müssen vor der Übergabe behoben werden – andernfalls kann eine Abgabe verzögert oder der ermittelte Wert reduziert werden.


6. Darf ich Sachen aus meinem Garten mitnehmen?

 

Ja, du darfst mobile Gegenstände, Geräte oder persönliche Dinge entfernen.
Feste Einbauten oder Bepflanzungen, die in die Wertermittlung eingeflossen sind, müssen jedoch im Garten verbleiben, da sie Teil des Verkaufspreises und der Bewertung sind.


7. Was ist, wenn kein Nachpächter gefunden wird?

 

In der Regel unterstützt der Verein aktiv bei der Suche und findet meist einen passenden Nachpächter, sofern der Kaufpreis im Rahmen des Wertermittlungsprotokolls liegt.
Sollte dennoch niemand gefunden werden oder der Garten nicht verkauft werden können, gilt die Rückgabe gemäß Pachtvertrag. In der Praxis konnte bisher jedoch immer eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.


8. Muss ich bis zur Übergabe weiter Pacht zahlen?

 

Ja. Die Fälligkeit der Jahrespacht ist in der Satzung bzw. in den entsprechenden Vereinsordnungen geregelt – in der Regel wird sie zu Beginn des Jahres erhoben.

Bis zur offiziellen Übergabe der Parzelle bist du als abgebender Pächter für alle bis dahin entstehenden und fälligen Beträge (z. B. Pacht, Umlagen, Nebenkosten) verantwortlich.

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe übernimmt der neue Pächter die Verantwortung für alle künftig entstehenden Zahlungen.


⚠️ Wichtig:

Offene Beiträge oder nicht beglichene Zahlungen werden nicht automatisch auf den neuen Pächter übertragen – sie bleiben deine Verpflichtung als bisheriger Pächter.


9. Darf ich den Kaufpreis selbst festlegen?

 

Ja und Nein.
Innerhalb der im Wertermittlungsprotokoll festgelegten Obergrenze kann der tatsächliche Kaufpreis individuell vereinbart werden. Eine Überschreitung dieses Betrags ist jedoch nicht zulässig.
Der Kaufvertrag muss abschließend vom Vorstand geprüft und genehmigt werden.


10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich meinen Garten abgeben möchte?

 

Unsere Ansprechpartnerin für Gartenverkäufe begleitet dich Schritt für Schritt – von der Kündigung bis zur Übergabe. Sie organisiert die Wertermittlung, hilft bei der Nachpächtersuche und klärt alle offenen Fragen.

 

Infoblatt für abgebenden Pächter

 

📍 Kontakt:
Frau Renate Naumann
📞 Tel.: 0176 10879475
📧 E-Mail: [email protected]

 

Kontakt

KGV am Marienweg e.V.

Marienweg 3-5

04159 Leipzig

 

[email protected]

Vorstand

 

 Vorsitzender: Herr Torsten Mickan

2. Vorsitzender: Herr Matthias Lamm

Schatzmeisterin:  Frau Kornelia Lange

Schriftführer: Frau Daniela Stange