Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte, die im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft und der Nutzung eines Kleingartens anfallen können.
Beim Eintritt in den Verein wird in der Regel eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie deckt Verwaltungs- und Organisationskosten ab und wird einmalig bei Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Zusätzlich ist beim Abschluss des Pachtvertrages eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, die als Absicherung für eventuelle Forderungen dient und bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Parzelle
zurückerstattet wird.
Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe in der Beitragsordnung festgelegt ist. Er dient zur Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten des Vereins, wie z. B. Versicherungen, Beiträge an den Stadtverband oder laufende Betriebskosten.
Die Pachtgebühr richtet sich nach der Größe deiner Parzelle und wird in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Jahres erhoben. Sie beinhaltet die Nutzung des Grundstücks und fließt in die Pachtzahlungen des Vereins an den Grundstückseigentümer (z. B. Stadt oder Verband).
Zusätzlich zur Pacht können Nebenkosten entstehen, z. B.:
Wasser- und Stromverbrauch
Müllentsorgung
Wartung und Pflege gemeinschaftlicher Anlagen
Versicherungskosten
Umlagen (lt. MV-Beschluss)
Diese Kosten werden je nach Verbrauch bzw. Umlage jährlich abgerechnet.
Umlagen sind zusätzliche Beiträge, die der Verein erhebt, wenn größere Investitionen oder Instandhaltungen notwendig sind (z. B. Reparaturen an Wegen, Wasserleitungen oder
Vereinsheim).
Sie werden in der Mitgliederversammlung beschlossen und können jährlich unterschiedlich ausfallen.
Die Sicherheitsleistung wird beim Abschluss des Pachtvertrags hinterlegt und dient als Absicherung für den Verein.
Sie kann z. B. für offene Zahlungen, nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit oder Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen verwendet werden. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Erfüllung aller
Verpflichtungen wird sie vollständig zurückgezahlt.
Wer seine Pflichtstunden nicht oder nur teilweise ableistet, muss eine Ersatzleistung bzw. Ausgleichszahlung leisten.
Die Höhe dieser Zahlung ist in der Vereinsordnung geregelt und orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten, die dem Verein durch Fremdleistungen entstehen würden.
Bei einer Gartenübernahme wird der Wert der Laube, Bepflanzung und Ausstattung durch eine Wertermittlungskommission festgelegt.
Dieser Betrag stellt den maximal zulässigen Kaufpreis dar, der an den Vorpächter zu zahlen ist. Innerhalb dieser Grenze ist der Preis verhandelbar.
Grundsätzlich entstehen bei der Abgabe keine zusätzlichen Kosten – vorausgesetzt, alle Zahlungen wurden geleistet und die Parzelle ist in ordnungsgemäßem Zustand.
Die Kosten für die Wertermittlung trägt der abgebende Pächter.
Sollten außerdem z. B. Rückbauarbeiten erforderlich sein oder offene Beiträge bestehen, können auch diese auf den abgebenden Pächter zukommen.
Wer Beiträge, Umlagen oder Pacht nicht rechtzeitig bezahlt, erhält zunächst eine Mahnung.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können Mahngebühren entstehen oder weitere Schritte bis hin zur Kündigung des Pachtvertrages eingeleitet werden. In schweren Fällen kann dies auch den
Vereinsausschluss nach sich ziehen.
✅ Tipp: Die konkreten Beträge, Zahlungsfristen und Details findest du in unserer Beitragsordnung und Finanzrichtlinie, die im Downloadbereich unserer Webseite zur Verfügung stehen.
