Die 10 häufigsten Fragen zu Kosten und Zahlungen im Kleingartenverein

 

Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte, die im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft und der Nutzung eines Kleingartens anfallen können.


1. Welche einmaligen Kosten entstehen bei Eintritt in den Verein?

 

Beim Eintritt in den Verein wird in der Regel eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie deckt Verwaltungs- und Organisationskosten ab und wird einmalig bei Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Zusätzlich ist beim Abschluss des Pachtvertrages eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, die als Absicherung für eventuelle Forderungen dient und bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Parzelle zurückerstattet wird.


2. Was kostet die jährliche Mitgliedschaft?

 

Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe in der Beitragsordnung festgelegt ist. Er dient zur Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten des Vereins, wie z. B. Versicherungen, Beiträge an den Stadtverband oder laufende Betriebskosten.


3. Was kostet die jährliche Pacht?

 

Die Pachtgebühr richtet sich nach der Größe deiner Parzelle und wird in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Jahres erhoben. Sie beinhaltet die Nutzung des Grundstücks und fließt in die Pachtzahlungen des Vereins an den Grundstückseigentümer (z. B. Stadt oder Verband).


4. Welche Nebenkosten können anfallen?

 

Zusätzlich zur Pacht können Nebenkosten entstehen, z. B.:

  • Wasser- und Stromverbrauch

  • Müllentsorgung

  • Wartung und Pflege gemeinschaftlicher Anlagen

  • Versicherungskosten

  • Umlagen (lt. MV-Beschluss)
    Diese Kosten werden je nach Verbrauch bzw. Umlage jährlich abgerechnet.


5. Was sind Umlagen und wofür werden sie verwendet?

 

Umlagen sind zusätzliche Beiträge, die der Verein erhebt, wenn größere Investitionen oder Instandhaltungen notwendig sind (z. B. Reparaturen an Wegen, Wasserleitungen oder Vereinsheim).
Sie werden in der Mitgliederversammlung beschlossen und können jährlich unterschiedlich ausfallen.


6. Was bedeutet Sicherheitsleistung genau?

 

Die Sicherheitsleistung wird beim Abschluss des Pachtvertrags hinterlegt und dient als Absicherung für den Verein.
Sie kann z. B. für offene Zahlungen, nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit oder Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen verwendet werden. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Erfüllung aller Verpflichtungen wird sie vollständig zurückgezahlt.


7. Was kostet die Gemeinschaftsarbeit, wenn ich sie nicht ableiste?

 

Wer seine Pflichtstunden nicht oder nur teilweise ableistet, muss eine Ersatzleistung bzw. Ausgleichszahlung leisten.
Die Höhe dieser Zahlung ist in der Vereinsordnung geregelt und orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten, die dem Verein durch Fremdleistungen entstehen würden.


8. Welche Kosten entstehen bei der Übernahme eines Gartens?

 

Bei einer Gartenübernahme wird der Wert der Laube, Bepflanzung und Ausstattung durch eine Wertermittlungskommission festgelegt.
Dieser Betrag stellt den maximal zulässigen Kaufpreis dar, der an den Vorpächter zu zahlen ist. Innerhalb dieser Grenze ist der Preis verhandelbar.


9. Welche Kosten können bei der Abgabe eines Gartens entstehen?

 

Grundsätzlich entstehen bei der Abgabe keine zusätzlichen Kosten – vorausgesetzt, alle Zahlungen wurden geleistet und die Parzelle ist in ordnungsgemäßem Zustand.
Die Kosten für die Wertermittlung trägt der abgebende Pächter.
Sollten außerdem z. B. Rückbauarbeiten erforderlich sein oder offene Beiträge bestehen, können auch diese auf den abgebenden Pächter zukommen.


10. Was passiert, wenn ich Zahlungen nicht fristgerecht leiste?

 

Wer Beiträge, Umlagen oder Pacht nicht rechtzeitig bezahlt, erhält zunächst eine Mahnung.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können Mahngebühren entstehen oder weitere Schritte bis hin zur Kündigung des Pachtvertrages eingeleitet werden. In schweren Fällen kann dies auch den Vereinsausschluss nach sich ziehen.


 

Tipp: Die konkreten Beträge, Zahlungsfristen und Details findest du in unserer Beitragsordnung und Finanzrichtlinie, die im Downloadbereich unserer Webseite zur Verfügung stehen.

 

Kontakt

KGV am Marienweg e.V.

Marienweg 3-5

04159 Leipzig

 

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Vorstand

 

 Vorsitzender: Herr Torsten Mickan

2. Vorsitzender: Herr Matthias Lamm

Schatzmeisterin:  Frau Kornelia Lange

Schriftführer: Frau Daniela Stange